Auch wenn Sie Opfer von Gewalttaten geworden sind, vertrete ich Sie gerne anwaltlich. Als Opfer von Gewalttaten bestehen für Sie vielfältige Ansprüche und zwar vermögensrechtlicher und nicht
vermögensrechtlicher Natur, die es durchzusetzen gilt. Daneben bestehen häufig auch noch Ansprüche des Opfers gegen den Staat, die parallel dazu geltend gemacht werden können. Ich nehme mir
gerne für Sie Zeit, auch wenn die psychische Situation von Opfern von Gewalttaten meist recht schwierig ist und die Bearbeitung derartiger Mandate häufig einen hohen Zeitaufwand erfordert. Auch
Ansprüche nach dem sog. Gewaltschutzgesetz setze ich gerne für Sie durch, wobei hier auch der strafrechtliche Aspekt gegen den Schädiger in den Vordergrund gestellt wird.