Seit fast zwei Jahrzehnten bearbeite ich Mandate im Arbeitsrecht. Dabei werden von mir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beraten. Häufig geht es hierbei um die Wirksamkeit von Kündigungen,
aber auch um die Beratung im Rahmen arbeitsvertraglicher Fragestellungen, die häufig doch recht vielfältig sind. Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten
haben, so beachten Sie bitte, dass Sie nur 3 Wochen Zeit haben, um sich gegen die Kündigung per Klage zu wehren. Versäumen Sie diese Frist, dann gilt die Kündigung rechtlich als wirksam!
Vereinbaren Sie deshalb bitte in solchen Fällen stets umgehend einen Termin bei mir unter Hinweis auf den Erhalt der Kündigung. Die Kosten arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen übernehmen
häufig Rechtsschutzversicherungen. Sollte keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen, so gelingt im Falle der Bedürftigkeit häufig die Kostenübername über die
Prozesskostenhilfe.